Krankenfahrten
Krankenfahrten in Würselen und der StädteRegion Aachen
Sitzende Beförderung zu Dialyse, Therapie, Klinik und Facharzt. Wir holen Sie an der Haustür ab. Zugelassen bei allen Krankenkassen – Sie zahlen höchstens 10 Euro Zuzahlung.
02405 645 82 80
Wofür wir Krankenfahrten durchführen
Wir befördern Fahrgäste, die sitzend reisen können – zu allen medizinischen Terminen, einzeln oder regelmäßig über Monate.
Wo wir abholen
Wir holen Sie in Würselen und den direkt angrenzenden Orten ab: in Bardenberg, Broichweiden, Euchen, Morsbach, Linden-Neusen und Weiden, dazu Alsdorf, Herzogenrath, Kohlscheid, Baesweiler und die angrenzenden Aachener Stadtteile Haaren, Verlautenheide und Richterich.
Wohin es von dort geht, ist offen. Zu einem Termin in Aachen, zu einer Klinik in der StädteRegion – oder quer durch Deutschland. Auch weite Strecken fahren wir; bis nach Bayern haben wir Fahrgäste schon gebracht.
Häufige Ziele
- Rhein-Maas-Klinikum, Standort Würselen
- Uniklinik RWTH Aachen
- Uniklinik RWTH Aachen – Franziskus
- Marienhospital Aachen
- Luisenhospital Aachen
- Alexianer Aachen
- Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg
- VIALIFE Rosenquelle Aachen
- MVZ OculAix Augenheilkunde Aachen
- KfH Nierenzentrum Würselen
- BG Klinikum Duisburg
Wir fahren außerdem zu vielen Praxen, Facharztzentren und kleineren Kliniken in Aachen, Würselen und der StädteRegion. Ist Ihr Ziel nicht dabei, rufen Sie einfach an.
So einfach läuft es ab
Verordnung vom Arzt
Ihre Praxis stellt den Transportschein aus und kreuzt „genehmigungspflichtig“ an. Die Genehmigung holen Sie bei Ihrer Kasse ein – oder wir übernehmen das für Sie.
Anrufen oder schreiben
Nennen Sie uns Ziel, Termin und ob Sie eine Begleitperson mitnehmen. Regelmäßige Fahrten tragen wir dauerhaft ein.
Wir fahren, die Kasse zahlt
Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung. Die Abrechnung läuft direkt über Ihre Krankenkasse.
Was kostet Sie die Fahrt?
In den allermeisten Fällen zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung. Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken und nichts einreichen.
| Zuzahlung je Fahrt | 10 % des Fahrpreises |
| mindestens | 5,00 € |
| höchstens | 10,00 € |
| Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren | Zuzahlung wie bei Erwachsenen |
| Bei Befreiung von der Zuzahlung | keine Zuzahlung |
Anders als bei Medikamenten gilt die Befreiung für Minderjährige bei Fahrkosten nicht. Die Zuzahlung beträgt nie mehr als die tatsächlichen Fahrtkosten. Wenn Sie Ihre jährliche Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie sich bei Ihrer Kasse befreien lassen – legen Sie uns einfach den Befreiungsausweis vor.
Warum Fahrgäste uns wählen
Über 160 Bewertungen, 5,0 Sterne
Die meisten unserer Dauerfahrgäste haben uns über unsere Bewertungen gefunden. Wir wissen, dass Verlässlichkeit hier alles ist.
Immer dieselben Gesichter
Ein kleines, festes Team statt wechselnder Fahrer. Sie wissen, wer kommt – und wir wissen, wie Sie es gerne haben.
Wir regeln das mit Ihrer Kasse
Wir sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen zugelassen und sprechen direkt mit Ihrer Kasse. Die Genehmigung können Sie selbst einholen – oder Sie überlassen sie uns.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?
Eine Krankenfahrt ist die Beförderung im Mietwagen für Fahrgäste, die sitzend reisen können – das ist unser Bereich. Ein Krankentransport erfolgt im Krankentransportwagen mit medizinisch geschultem Personal. Wenn Sie liegend befördert werden müssen oder während der Fahrt Betreuung brauchen, sagen Sie uns Bescheid – wir nennen Ihnen einen passenden Anbieter.
Brauche ich immer eine Verordnung?
Für die Abrechnung über die Krankenkasse ja. Sie können uns aber auch ohne Verordnung als Privatfahrt buchen – dann nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis.
Wer kümmert sich um die Genehmigung?
Sie können bei Ihrer Kasse anrufen und die Genehmigung selbst einholen. Oder Sie überlassen es uns: Wir sind bei allen gesetzlichen Kassen zugelassen und klären das direkt. Schicken Sie uns dazu den Transportschein, dann sehen wir ihn gleich mit durch.
Ich hatte einen Arbeitsunfall. Was gilt dann?
Dann zahlt Ihre Berufsgenossenschaft, nicht die Krankenkasse – die vollen Fahrtkosten, ohne Zuzahlung. Eine Genehmigung ist nicht nötig: Liegt die ärztliche Verordnung vor, wird die Fahrt übernommen. Zum BG Klinikum Duisburg fahren wir regelmäßig.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen bei der Fahrt nur die gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 Euro – oder gar nichts, wenn Sie befreit sind.
Kann ich eine Begleitperson mitnehmen?
Ja. Eine Begleitperson fährt bei uns kostenfrei mit, solange ein Platz frei ist. Sagen Sie uns bei der Buchung bitte kurz Bescheid.
Was ist mit meinem Rollstuhl oder Rollator?
Zusammenklappbare Rollstühle und Rollatoren nehmen wir selbstverständlich mit. Die Beförderung erfolgt sitzend im Fahrzeug – wir helfen Ihnen beim Ein- und Aussteigen. Für liegende Beförderung oder Transport sitzend im Rollstuhl ist ein spezialisiertes Fahrzeug nötig; sprechen Sie uns an, wir nennen Ihnen gerne einen passenden Anbieter.
Wie weit fahren Sie?
In der StädteRegion Aachen sind wir täglich unterwegs. Fahrten zu Spezialkliniken in Köln, Düsseldorf, Bonn oder weiter führen wir ebenfalls durch.
Wie kurzfristig kann ich buchen?
Regelmäßige Termine planen wir am liebsten im Voraus – dann ist Ihr Platz sicher. Kurzfristige Fahrten prüfen wir gerne, rufen Sie einfach an.
Ihre Fahrt. Ihr Stil. GO.
Rufen Sie an – wir kümmern uns
Ob einmalige Fahrt oder feste Serie: Ein Anruf genügt, und wir planen alles. Auch bei Fragen zur Verordnung helfen wir gerne weiter.
Schicken Sie uns den Transportschein vorher. Wir sehen ihn durch, bevor der Fahrttag da ist – ob Zeitraum, Anzahl der Fahrten und Begründung stimmen. Passt etwas nicht, sagen wir Ihnen, was die Praxis ändern muss, und klären es auf Wunsch direkt mit ihr. Schicken Sie ihn an info@gowuerselen.de oder per WhatsApp – Sie entscheiden, welcher Weg Ihnen lieber ist.
02405 645 82 80Wir melden uns am selben Tag.
